24-Stunden-Betreuer

sind gewerberechtlich selbständig nach § 159 Gewerbeordnung. Sie kommen zumeist aus Osteuropa. Ihre Ausbildung ist die einer österreichischen Heimpflegerausbild ähnlich. Je nach Vorarbeitszeiten verfügen sie über mehr oder weniger Praxis und Erfahrung. Bei derSuche nach der geeigneten Kraft gehen wir ganz auf die notwendigen Erfordernisse der zu Betreuenden ein.

Sprachkenntnisse

Diese varrieren. Zu beachten ist, dass unser Dialekt und Sprachtempo oft stark von den praktisch erworbenen Sprachkenntnissen im deutschen Sprachraum abweicht.

Räumlichen Voraussetzungen

Ein eigenes beheiztes Zimmer mit Bett, Platz zur Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen sowie ein Tisch mit Sessel für Schreibarbeiten. Die Betreuer freuen sich auch immer, sollte WLAN zur Verfügung stehen, um einfsacher mit der Familie daheim kommunizieren zu können.

Pausen und Freizeit

Werden individuell und situativ vereinbart. Die Betreuerinnen sind selbständig und unterliegen keinem Arbeitszeitgesetz. Nachmittags sollten 2 Stunden Freizeit haben, auch ausreichender Schlaf in der Nacht sollte gewährleistet sein.

Freie Kost und Logis

Die Betreuer leben und ernähren sich im Familienverband. Naschereien, Limonaden, Zigaretten oder auch Toilettgegenstände für den persönlichen Bedarf finanzieren sie sich selbst.

Leistungen der 24-Stunden-Betreuer

Die Leistungen sind in dem mit dem Betreuer abzuschließenden Werkvertrag (siehe Musterverträge auf den Seiten der Wirtschaftskammer und des Landes NÖ) genau angeführt.

Betreuer begleiten Sie durch Ihren Tagesablauf und gestalten diesen mit: Hilfe bei allen täglichen Verrichtungen wie Aufstehen und Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, An- und Ausziehen, bei Körperpflege, Toilettengang bzw. Verwendung von Inkontinenzprodukten. Sie gehen einkaufen, kochen, unterstützen beim Essen und Trinken. Sie bereiten die Medikamente vor und verabreichen diese. Sie halten die Wäsche und das gemütliche Heim sauber und kümmern sich auch um die Pflanzen, den Garten und Haustiere. Sie sorgen für menschliche Nähe, sowohl daheim als auch als Begleitung bei Aktivitäten außer Haus

24-Stunden-Betreuer sind in der Regel keine diplomierten Pflegekräfte. Pflegerische Tätigkeiten sind Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (mobile Pflegedienste) vorbehalten, gewisse pflegerische Tätigkeiten können aber nach entsprechender Anweisung durch diese Fachkräfte situativ von diesen an die Betreuer übertragen werden.

Betreuungszeitraum/Wechsel

Je nach Betreuungsumfang beträgt ein Turnus zumindest 4 Wochen bzw. 1 Monat. Beim Wechsel reist die 2. Betreuerin mit einem Sammeltaxi an und übergibt an die Kollegin, die mit demselben Taxi in die Heimat abreist.

Kosten und Abrechnung

Die Kosten setzen sich aus Taggeld (individuell nach Betreuungsaufwand), Sozialversicherungsbeiträgen (ausgehend von 2 Betreuern, die im Wechsel agieren. Auch während des Heimaturlaubs bleibt der Betreuer in Österreich verischert) sowie Organisationspauschale zusammen. Dies ergbit einen monatlichen Fixbetrag, der an Weber24  überweisen ist. Wir verrechnen dann direkt mit den Betreuern und geben das Taggeld und Sozialversicherungsbeitrag an sie weiter.

Fahrtkostenpausche

Die Fahrkosten wird von den Betreuten bzw. Familien jeweils am Turnusende bei der Abreise direkt an den Betreuer zur Begleichung seiner Transportkosten ausbezahlt.

Verträge und Fristen

Neben dem Vermittlungsvertrag, den Sie mit uns abschließen und in dem unsere Leistungen angeführt sind, ist mit jeder Betreuerin ein Werkvertrag abzuschließen, in dem das Honorar (Taggeld) sowie die Fahrkostenpauschale geregelt ist. Hinzu kommt noch der Sozialversicherungsbeitrag in der Höhe von monatlich € 182,26.

Die Verträge können zeitlich befristet sein, ansonsten erlöschen sie mit Tod des Vertragspartners oder per Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt für alle Seiten 2 Wochen.

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Das Fördermodell gilt für Personen

• mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3

Die Höhe der Förderung beträgt

• bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 550 Euro monatlich

• bei unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1.100 Euro monatlich

Eine Förderung kann gewährt werden,

wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person einen Betrag von € 2.500,-- nicht übersteigt.
Zum anrechenbaren Einkommen zählen jedoch nicht:
- Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen,
- Sonderzahlungen,
- Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen,
- Familienbeihilfen,
- Kinderbetreuungsgeld,
- Studienbeihilfen,
- Wohnbeihilfen

Bei der Antragstellung sind wir behilflich. Weiter Informationen hier